Liebe Patienten,

ab 01.12.23 haben wir mit dem Angebot und der Nutzung des e-Rezeptes (elektronisches Rezept) begonnen und bitten Sie dringend folgende Regeln zu Ihrem Umgang mit diesem neuen Verfahren zu beachten:

1) Wir benötigen in jedem Falle und vor ! Ihrer Nutzung des e-Rezeptes Ihre Versichertenkarte zu Beginn jedes Quartals ! Diese muss zwingend in der Praxis vor Nutzung eingelesen werden. Ohne das Einlesen Ihrer VK ist keine Erstellung des E-Rezeptes möglich !

2) Sie können das e-Rezept, wie gewohnt, per Telefon, Telefon-AB, persönlich, per Mail oder über unsere Homepage bestellen !

3) Wir benötigen auf jeder e-Rezeptanforderung unbedingt die Angabe Ihrer aktuellen Medikamentendosierung: z.B. 1-0-1 für die Einnahme Ihrer Medikamente morgens und abends.

4) Nach der Bearbeitung des e-Rezeptes durch unsere Praxis können Sie Ihre Medikamente in der Regel am Folgetag, unbedingt mit Vorzeigen Ihrer Versichertenkarte, in der Apotheke Ihrer Wahl abholen !

5) Sollten Sie Internetapotheken ( z.B. Doc Morris ) nutzen, benötigen Sie für das e-Rezept die Handy-App `e-Rezept` der Firma Gematik.

6) Von der Nutzung des e-Rezeptes ausgenommen sind aktuell:

– Medikamente auf Privatrezepten (z.B. blaues Rezept)

Hilfsmittelverordnungen wie z.B. Bandagen, Verbandsmaterialien, Rollatoren, Gehstöcke, Einlagen usw.

Überweisungen, Krankmeldungen (AU), Physiotherapierezepte und andere Bescheinigungen

Betäubungsmittelrezepte (BTM) für alle Kassen

– Rezepte und Verordnungen für Privatpatienten, Postbeamte und für Patienten, die über die Polizei oder das Sozialamt versichert sind