Maskenpflicht bei Infektionserkrankungen !

Liebe Patienten,

wir geben hiermit bekannt, das wir auf Grund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen wieder auf eine Maskenpflicht für die Patienten bestehen müssen, die sicht mit Infektionserkrankungen in unserer Sprechstunde anmelden.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation zu Ihrem und unserem Gesundheitsschutz.

Ihr Nordtor-Praxisteam


Das e-Rezept im Nordtor !

Liebe Patienten,

ab 01.12.23 haben wir mit dem Angebot und der Nutzung des e-Rezeptes (elektronisches Rezept) begonnen und bitten Sie dringend folgende Regeln zu Ihrem Umgang mit diesem neuen Verfahren zu beachten:

1) Wir benötigen in jedem Falle und vor ! Ihrer Nutzung des e-Rezeptes Ihre Versichertenkarte zu Beginn jedes Quartals ! Diese muss zwingend in der Praxis vor Nutzung eingelesen werden. Ohne das Einlesen Ihrer VK ist keine Erstellung des E-Rezeptes möglich !

2) Sie können das e-Rezept, wie gewohnt, per Telefon, Telefon-AB, persönlich, per Mail oder über unsere Homepage bestellen !

3) Wir benötigen auf jeder e-Rezeptanforderung unbedingt die Angabe Ihrer aktuellen Medikamentendosierung: z.B. 1-0-1 für die Einnahme Ihrer Medikamente morgens und abends.

4) Nach der Bearbeitung des e-Rezeptes durch unsere Praxis können Sie Ihre Medikamente in der Regel am Folgetag, unbedingt mit Vorzeigen Ihrer Versichertenkarte, in der Apotheke Ihrer Wahl abholen !

5) Sollten Sie Internetapotheken ( z.B. Doc Morris ) nutzen, benötigen Sie für das e-Rezept die Handy-App `e-Rezept` der Firma Gematik.

6) Von der Nutzung des e-Rezeptes ausgenommen sind aktuell:

- Medikamente auf Privatrezepten (z.B. blaues Rezept)

- Hilfsmittelverordnungen wie z.B. Bandagen, Verbandsmaterialien, Rollatoren, Gehstöcke, Einlagen usw.

- Überweisungen, Krankmeldungen (AU), Physiotherapierezepte und andere Bescheinigungen

- Betäubungsmittelrezepte (BTM) für alle Kassen

- Rezepte und Verordnungen für Privatpatienten, Postbeamte und für Patienten, die über die Polizei oder das Sozialamt versichert sind